Bestimmungen

     Fischen in Oberösterreich


Fischen in der Traun

ist von 1. Jänner bis 31. Dezember möglich, natürlich unter Einhaltung der gültigen Schonzeiten und Mindestfangmaße des OÖ Landesfischereiverbandes. www.lfvooe.at

Krebsfischen in der Traun

In Verbindung mit einer gültigen Traunlizenz ist es möglich, nicht nur mit einem Krebsteller, sondern auch mit einer Krebsreuse auf Signalkrebse zu fischen. Es gilt aber weiterhin, dass nur mit maximal 2 Fanggeräten (Angel oder Krebsteller oder Krebsreuse) gefischt werden darf. Reusen müssen nach dem Fischen (Sonnenuntergang) aus der Traun entfernt werden.

Fischreusen sind ausnahmslos verboten!


FANGBESTIMMUNGEN

Fischereibeginn: Sonnenaufgang.

Fischereiende: Sonnenuntergang.

Auch Reusen müssen nach dem Fischen (Sonnenuntergang) aus der Traun entfernt werden.

Gefischt wird vom Ufer aus, mit höchstens 2 Krebsreusen oder 2 Ruten mit je einer Angel. Blinker, Köderfischsysteme, Krebsteller und bis zu 3 Fliegen/Nymphen gelten als 1 Angel.

Vor Beginn des Fischens ist der Wochentag und das Datum in der Fangliste einzutragen, ebenso jeder Fang sofort nach der Entnahme. Jeder untermassige Fisch ist ausnahmslos, ob lebend oder tot, zurückzusetzen. Massige Fische dürfen nicht zurückgesetzt werden.

Es gelten die allgemein gültigen Schonzeiten und Mindestfangmaße des OÖ Landesfischereiverbandes.

Ausnahmen: für Bachforelle, Regenbogenforelle und Saibling gilt 26 cm als Mindestfangmaß! Im 4er-Wasser auch "kleines Wasser" (ASV-Weide "II" u. "III") gelten für Bachforelle, Regenbogenforelle und Saibling 30 cm als Mindestfangmaß!

Nach Entnahme von höchstens 3 Fischen pro Tag ist das Angeln einzustellen. Pro Jahr höchstens 130 Fische.

Lebendköder(fische) sind verboten!

Die Befischung hat weidgerecht zu erfolgen. Abfall ist ausnahmslos mitzunehmen.

Fischreste gehören nicht in die Abfallbehälter an der Traun. Entweder den ganzen Fisch mitnehmen oder nach dem Ausnehmen die Fischreste in der Traun entsorgen.

Für Probleme, den Wasserstand bzw. dem Wasserzustand betreffend, wird nicht gehaftet. Ebenso nicht für Unfälle jeglicher Art.

Am Saisonende ist die Lizenz an der Ausgabestelle zurückzugeben.

Das Befahren der asphaltierten Straßen entlang der Fischweiden des ASV Marchtrenk ist - allerdings nur in Verbindung mit gültiger Lizenz - möglich und erlaubt, aber bitte nur bis kurz vor der Bootshütte (Tafel: "Allgemeines Fahrverbot").

Mit der gratis APP "Fische OÖ" des OÖ Landesfischereiverbandes haben sie einen umfassenden Überblick über Fischarten, Schonzeiten, Brittelmaße und zum Beispiel auch den Sonnenaufgang und Sonnenuntergang jeden Tages.

Kontrollen

Die Gewässer des Angelsportvereines Marchtrenk (gelbe Markierung - siehe Fischweiden) werden von behördlich beeidigten Fischerei-Kontrollorganen bewacht. Den Anweisungen dieser Personen ist unbedingt Folge zu leisten. Auf Verlangen müssen Ausweise und Fang vorgezeigt, bzw. alle Behältnisse, die zur Aufbewahrung von Fischen dienen oder dienen könnten, geöffnet werden.

Lizenz bzw. Entzug

Der Fischfang darf nur mit einer gültigen Traunlizenz in Verbindung mit der OÖ Fischerkarte und einer Jahresfischerkarte (Lizenzgebühr) oder einem Lizenzbuch ausgeübt werden.

Bei Verstößen gegen die obigen Bestimmungen oder gegen das Landesfischereigesetz wird die Lizenz entwertet und für UNGÜLTIG erklärt.

Termine und Bestimmungen für Jungfischerunterweisungen unter
www.lfvooe.at


Fische in der Traun